Verhinderungspflege

Der Gesetzgeber ermöglicht pflegenden Angehörigen bis zu 4 Wochen im Jahr eine Auszeit von der pflegerischen Arbeit zu nehmen, sei es, dass Sie in den Urlaub fahren möchten oder leider selbst krank werden. Während dieser Zeit übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege.

Die Nutzung der Verhinderungspflege kann auch übers Jahr verteilt Tage bzw. Stundenweise genutzt werden.

Wir übernehmen die Entlastung für pflegende Angehörige.